Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wahlen