Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Bauen
Geburt
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wahlen